Art. 16 USG

Sanierungspflicht

1 Anlagen, die den Vorschriften dieses Gesetzes oder den Umweltvorschriften anderer Bundesgesetze nicht genügen, müssen saniert werden.
2 Der Bundesrat erlässt Vorschriften über die Anlagen, den Umfang der zu treffenden Massnahmen, die Fristen und das Verfahren.
3 Bevor die Behörde erhebliche Sanierungsmassnahmen anordnet, holt sie vom Inhaber der Anlage Sanierungsvorschläge ein.
4 In dringenden Fällen ordnen die Behörden die Sanierung vorsorglich an. Notfalls können sie die Stilllegung einer Anlage verfügen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schutz vor Lärm einer Tea-Room-Terrasse; Art. 7 USG, 15 USG und 25 USG, Art. 7 LSV, 8 LSV und 47 LSV
    · 14.07.1997 · 50 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Instandsetzung und Sanierung eines Nationalstrassenabschnitts; Qualifikation als wesentliche Änderung i.S.v. Art. 18 USG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 LSV trotz Reduktion der Lärmimmissionen
    · 14.10.2015 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Baukonzessionen für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 08.12.2000 · 36 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Geläut von Kirchenglocken
    · 07.06.2000 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Plangenehmigungs- und Lärmsanierungsverfahren betreffend Schiessanlagen
    · 18.05.2007 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Änderung eines Gestaltungsplans zur Erweiterung eines grossen Einkaufszentrums; umweltrechtliche Anforderungen, insbesondere Massnahmenplan und Parkplatzbeschränkung
    · 04.01.2005 · 23 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Verkehrsanordnung (Verkehrsvorschriften Tempo 30 in der Stadt Zürich)
    · 20.03.2018 · 34 Zitierungen
  • Umweltrecht (Lärmsanierung Grabenstrasse)
    · 03.02.2016 · 32 Zitierungen
  • Verkehrsanordnung Sevogelstrasse, Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
    · 02.03.2018 · 31 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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