Sachverhalt
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilte dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) die Plangenehmigung für das Ausführungsprojekt "N01/36 Anschluss Schlieren - Europabrücke / Umgestaltung und Lärmschutz Grünau". Dieses Projekt umfasste den rund 1,5 km langen Abschnitt der Nationalstrasse N1 zwischen der Unterführung Bändlistrasse beim Anschluss Zürich Schlieren und der Europabrücke. Ziel war es, den Strassenabschnitt umfassend zu sanieren und gleichzeitig lärmrechtlich zu sanieren. Obwohl die Lärmimmissionen durch die geplanten Massnahmen wie den Einbau eines lärmarmen Belags, die Geschwindigkeitsreduktion und den Bau von Lärmschutzwänden reduziert werden sollten, qualifizierte das Bundesverwaltungsgericht das Projekt als wesentliche Änderung im Sinne von Art. 18 USG in Verbindung mit Art. 8 Abs. 2 OPB. Das UVEK erhob daraufhin Beschwerde an das Bundesgericht.Erwägungen
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es führte aus, dass das Ausführungsprojekt nicht nur Sanierungsmassnahmen, sondern auch erhebliche bauliche Veränderungen umfasst, die einem Neubau nahekommen. So wird praktisch die gesamte oberirdische Bausubstanz ersetzt, was die Lebensdauer der Anlage bis 2063 und darüber hinaus verlängert. Auch wenn die…