Art. 17 LSV
Fristen
1 Die Vollzugsbehörde setzt die Fristen für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen nach deren Dringlichkeit fest.
2 Für die Beurteilung der Dringlichkeit sind massgebend:
- a. das Ausmass der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte;
- b. die Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen;
- c. das Verhältnis von Kosten und Nutzen.
3 Die Sanierungen und Schallschutzmassnahmen müssen spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung durchgeführt sein.
4 Für die Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Strassen wird die Frist (Abs. 3) verlängert:
- a. bei Nationalstrassen bis zum 31. März 2015;
- b. bei Hauptstrassen nach Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) und für übrige Strassen bis zum 31. März 2018.
5 Für die Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Eisenbahnanlagen gelten die Fristen des Bundesgesetzes vom 24. März 2000 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen.
6 Die Sanierungen und Schallschutzmassnahmen müssen durchgeführt sein:
- a. bei Militärflugplätzen: am 31. Juli 2020;
- b. bei zivilen Flugplätzen, auf denen Grossflugzeuge verkehren: am 31. Mai 2016;
- c. bei zivilen Schiessanlagen, die aufgrund der Änderung vom 23. August 2006 von Anhang 7 sanierungspflichtig wurden: am 1. November 2016;
- d. bei militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen: am 31. Juli 2025.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich11 Zitierungen
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2Instandsetzung und Sanierung eines Nationalstrassenabschnitts; Qualifikation als wesentliche Änderung i.S.v. Art. 18 USG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 LSV trotz Reduktion der Lärmimmissionen8 Zitierungen
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3Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Plangenehmigungs- und Lärmsanierungsverfahren betreffend Schiessanlagen8 Zitierungen
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4Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche bei sanierungspflichtigen öffentlichen Anlagen4 Zitierungen
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5Plangenehmigung für die SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist (BAHN 2000)4 Zitierungen
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6Erleichterungen für die Sanierung einer Nationalstrasse (Art. 17 USG; Art. 13 und 14 LSV); Verursacherprinzip (Art. 2 USG; Art. 16 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 3 LSV)3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Verkehrsanordnung (Verkehrsvorschriften Tempo 30 in der Stadt Zürich)7 Zitierungen
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N08 Abschnitt Sarnen Süd - Loppertunnel, Lärmsanierung Alpnach Süd - Alpnachstad (km 80.000 bis 83.000)4 Zitierungen
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VB.2022.005283 Zitierungen20.04.2023 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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