Art. 17 LSV

Fristen

1 Die Vollzugsbehörde setzt die Fristen für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen nach deren Dringlichkeit fest.
2 Für die Beurteilung der Dringlichkeit sind massgebend:
  1. a. das Ausmass der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte;
  2. b. die Anzahl der vom Lärm betroffenen Personen;
  3. c. das Verhältnis von Kosten und Nutzen.
3 Die Sanierungen und Schallschutzmassnahmen müssen spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung durchgeführt sein.
4 Für die Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Strassen wird die Frist (Abs. 3) verlängert:
  1. a. bei Nationalstrassen bis zum 31. März 2015;
  2. b. bei Hauptstrassen nach Artikel 12 des Bundesgesetzes vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) und für übrige Strassen bis zum 31. März 2018.
5 Für die Durchführung von Sanierungen und Schallschutzmassnahmen bei Eisenbahnanlagen gelten die Fristen des Bundesgesetzes vom 24. März 2000 über die Lärmsanierung der Eisenbahnen.
6 Die Sanierungen und Schallschutzmassnahmen müssen durchgeführt sein:
  1. a. bei Militärflugplätzen: am 31. Juli 2020;
  2. b. bei zivilen Flugplätzen, auf denen Grossflugzeuge verkehren: am 31. Mai 2016;
  3. c. bei zivilen Schiessanlagen, die aufgrund der Änderung vom 23. August 2006 von Anhang 7 sanierungspflichtig wurden: am 1. November 2016;
  4. d. bei militärischen Waffen-, Schiess- und Übungsplätzen: am 31. Juli 2025.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 24.06.1998 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Instandsetzung und Sanierung eines Nationalstrassenabschnitts; Qualifikation als wesentliche Änderung i.S.v. Art. 18 USG i.V.m. Art. 8 Abs. 2 LSV trotz Reduktion der Lärmimmissionen
    · 14.10.2015 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde im Plangenehmigungs- und Lärmsanierungsverfahren betreffend Schiessanlagen
    · 18.05.2007 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche bei sanierungspflichtigen öffentlichen Anlagen
    · 12.11.1997 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Plangenehmigung für die SBB-Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist (BAHN 2000)
    · 25.10.1995 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Erleichterungen für die Sanierung einer Nationalstrasse (Art. 17 USG; Art. 13 und 14 LSV); Verursacherprinzip (Art. 2 USG; Art. 16 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 3 LSV)
    · 19.06.2012 · 3 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Verkehrsanordnung (Verkehrsvorschriften Tempo 30 in der Stadt Zürich)
    · 20.03.2018 · 7 Zitierungen
  • N08 Abschnitt Sarnen Süd - Loppertunnel, Lärmsanierung Alpnach Süd - Alpnachstad (km 80.000 bis 83.000)
    · 19.06.2012 · 4 Zitierungen
  • VB.2022.00528
    20.04.2023 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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