Art. 31 LRV

Erstellen eines Massnahmenplanes

Die Behörde erstellt einen Massnahmenplan nach Artikel 44a des Gesetzes, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass trotz vorsorglicher Emissionsbegrenzungen übermässige Immissionen verursacht werden durch:
  1. a. eine Verkehrsanlage;
  2. b. mehrere stationäre Anlagen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anordnung emissionsmindernder Massnahmen im Baubewilligungsverfahren (Art. 11 Abs. 2 und Abs. 3 USG, Art. 12 USG und Art. 44a USG; Art. 18 LRV, Art. 19 LRV und Art. 31 ff
    · 24.03.1997 · 62 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Luftreinhaltung und Lärmschutz bei einem Einkaufszentrum; Parkplatzbewirtschaftung; Immissionen des Kunden- sowie des Anlieferungsverkehrs
    · 03.03.1999 · 53 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Änderung eines Gestaltungsplans zur Erweiterung eines grossen Einkaufszentrums; umweltrechtliche Anforderungen, insbesondere Massnahmenplan und Parkplatzbeschränkung
    · 04.01.2005 · 42 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Umweltschutzrecht und Raumplanung; baurechtliche Behandlung eines UVP-pflichtigen Verwaltungskomplexes mit Parkplätzen
    · 21.04.1997 · 32 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Baukonzessionen für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 08.12.2000 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Rahmenkonzession für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 24.06.1998 · 12 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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