Sachverhalt
Der Schuldner Maurice Notz ist Gegenstand zahlreicher Betreibungen und Pfändungen durch seine Gläubiger. Zu seinen Vermögenswerten gehört sein Anteil an der Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts "BONO", die in Frankreich mit einem Dritten, Pierre Bourgeois, gegründet wurde. Da Letzterer für insolvent erklärt wurde, haben die betreibenden Gläubiger den Verkauf des Anteils des Schuldners an dieser Gesellschaft beantragt.
Die untere Aufsichtsbehörde, der Präsident des Bezirksgerichts Lausanne, hat einen patentierten Geschäftsführer, Paul Jayet, als Verwalter des gepfändeten Anteils des Schuldners an der Gesellschaft "BONO" und als gemeinsamen Vertreter der betreibenden Gläubiger bestellt. Seine Aufgabe ist es, bei den zuständigen französischen Behörden die Liquidation dieser Immobiliengesellschaft bürgerlichen Rechts zu beantragen, den auf den Schuldner entfallenden Liquidationserlös einzuziehen und an das Betreibungsamt Lausanne-Ost zur Verteilung an die Gläubiger abzuliefern.
Erwägungen
Die kantonale Aufsichtsbehörde war der Ansicht, dass ein Verkauf des Anteils des Schuldners an der Gesellschaft "BONO" im Wege der Zwangsversteigerung nicht angezeigt sei, da sie selbst die Auflösung und Liquidation dieser französischen Gesellschaft nicht anordnen könne. Nur der französische Richter, der allein zuständig ist, kann einen oder mehrere Liquidatoren der Gesellschaft "BONO" bestellen, die aufgrund der Insolvenz des einen und der Zahlungsunfähigkeit des anderen Gesellschafters von Rechts wegen aufgelöst zu sein scheint.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Schuldners ab. Es ist der Ansicht, dass die kantonale Aufsichtsbehörde befugt ist, einen oder mehrere Gläubiger oder deren Bevollmächtigten mit den erforderlichen Rechtsschritten zur Einleitung eines Teilungsverfahrens über das…