Sachverhalt

Ein israelischer Autofahrer, Benjamin Yahalom, und sein Freund Jakob Malkin, der das Fahrzeug fuhr, überquerten einen mit roten Blinklichtern ausgestatteten Bahnübergang, ohne abzubremsen, trotz Warnsignale. Ihr Fahrzeug wurde von einem Zug erfasst und Malkin wurde getötet. Yahalom erhob Schadenersatzklage gegen die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB), aber die kantonalen Gerichte und das BGer wiesen seinen Antrag ab, da der Unfall auf das grobe Verschulden von Malkin und Yahalom zurückzuführen sei, die die grundlegenden Vorsichtsmaßnahmen beim Nähern an den Bahnübergang nicht beachtet hätten.

Erwägungen

Gemäß der Rechtsprechung des BGer kann das Verschulden eines Dritten oder des Opfers das Eisenbahnunternehmen von seiner Haftung befreien, wenn es die alleinige adäquate Ursache des Unfalls ist und andere mit dem Bahnbetrieb zusammenhängende Umstände ausschließt. Im vorliegenden Fall werden das fehlerhafte Verhalten von Malkin, der den Bahnübergang mit hoher Geschwindigkeit überquert hat, ohne auf die Lichtzeichen zu achten, sowie die Tatsache, dass Yahalom als Beifahrer Malkin nicht vor der Gefahr gewarnt hat, als alleinige und adäquate Ursache des Unfalls angesehen. Weder der Umstand, dass der Bahnübergang nicht mit Halbschranken ausgestattet war, noch das Fehlen eines akustischen Signals für den Lokführer, noch die zulässige…