Sachverhalt

Der junge Peter Gafner, geboren am 19. September 1980, litt an einem linksseitigen Kryptorchismus (angeborener Defekt Nr. 355 der Liste der angeborenen Gebrechen) und einem rechtsseitigen Leistenbruch. Diese beiden Anomalien wurden am 2. März 1982 durch eine einzige Operation behandelt, die eine Herniotomie und eine Orchidopexie umfasste. Die Ausgleichskasse des Kantons Bern lehnte die Übernahme der Operationskosten ab, da sie der Ansicht war, dass die Operation hauptsächlich der Behandlung des Leistenbruchs diente, der nicht mehr auf der Liste der angeborenen Gebrechen steht. Das Versicherungsgericht des Kantons Bern hob diese Entscheidung auf und ordnete der Invalidenversicherung an, die Kosten der Orchidopexie zu übernehmen, da die Invalidenversicherung die Behandlungskosten des Kryptorchismus decken muss, auch wenn dieser gleichzeitig mit dem Leistenbruch behandelt wurde.

Erwägungen

Das Bundesgericht für Sozialversicherungen ist der Ansicht, dass wenn zwei Erkrankungen aus unterschiedlichen Versicherungsbereichen (hier der Kryptorchismus, der von der Invalidenversicherung abgedeckt ist, und der Leistenbruch, der in den Zuständigkeitsbereich der Krankenversicherung fällt) durch eine einzige medizinisch indizierte Operation gleichzeitig behandelt werden und keine zusätzlichen Kosten verursachen, die Invalidenversicherung die Gesamtkosten übernehmen…