Sachverhalt
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden fand die Wahl des Kantonsrats im Jahr 2011 nach einem gemischten Wahlsystem statt, mit Mehrheitswahlrecht in 19 der 20 Wahlkreise und Verhältniswahlrecht im Wahlkreis Herisau. Tim Walker bestritt die Verfassungsmäßigkeit dieses Systems und vertrat die Ansicht, dass es gegen den aus Art. 34 BV folgenden Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstoße.Erwägungen
Das BGE ist der Auffassung, dass das gemischte Wahlsystem, obwohl es Elemente des Mehrheitswahlrechts enthält, die die Gleichheit des Stimmgewichts einschränken können, nicht generell mit der Bundesverfassung unvereinbar ist. Je nach den konkreten Umständen können die Vorteile des Mehrheitswahlrechts seine Nachteile überwiegen. Hier kompensiert der Umstand, dass das Verhältniswahlrecht im bevölkerungsreichsten Wahlkreis Herisau zur Anwendung kommt,…