Sachverhalt
Diese Entscheidung betrifft einen Rechtsstreit zwischen dem Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) und Herrn El Doueihi, dem von der kantonalen Arbeitslosenkasse des Kantons Waadt die Teilnahme an einem beruflichen Weiterbildungskurs genehmigt wurde. Das BIGA bestreitet den Anspruch von Herrn El Doueihi auf Rückerstattung der mit diesem Kurs verbundenen Kosten mit der Begründung, dass er zum Zeitpunkt des Kurseintritts keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosenentschädigung hatte.Erwägungen
Das Bundesgericht hat entschieden, dass der Anspruch auf Leistungen gemäß Art. 61 Abs. 3 AVIG, d.h. die Rückerstattung der Kurskosten, unabhängig vom Anspruch auf Taggelder gemäß Art. 61 Abs. 1 AVIG ist. Somit hat der Versicherte, der seinen Anspruch auf Taggelder vor Kursbeginn oder während des Kurses erschöpft hat, weiterhin Anspruch auf Leistungen nach Art. 61 Abs. 3 AVIG bis zum Ablauf der in Art. 60 Abs. 4 AVIG festgelegten Höchstdauer von 250 Tagen.
Die Weisung des BIGA, die Rückerstattung der Kurskosten auf die Dauer des Anspruchs auf…