Sachverhalt

Der Fall betrifft einen Versicherten, der nach einem Schleudertrauma der Halswirbelsäule Beschwerden geltend machte. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) verneinte den Zusammenhang zwischen den Beschwerden und dem Unfall, da die Ergebnisse der funktionellen Magnetresonanztomographie (fMRT) keine zuverlässige Grundlage für die Beurteilung der Unfallkausalität böten. Der Versicherte erhob Beschwerde gegen den Entscheid der SUVA. Das Bundesgericht musste beurteilen, ob die fMRT-Befunde als Beweismittel für die Unfallkausalität herangezogen werden können.

Erwägungen

Das Bundesgericht führt aus, dass medizinisch-diagnostische Methoden wissenschaftlich anerkannt sein müssen, damit die damit erhobenen Befunde eine zuverlässige Grundlage für die Beurteilung von Leistungsansprüchen in der Sozialversicherung bieten können. Eine Untersuchungsmethode gilt als wissenschaftlich anerkannt, wenn sie von Forschern und Praktikern der medizinischen Wissenschaft auf breiter Basis akzeptiert ist.

In Bezug auf die Aussagekraft von fMRT-Untersuchungen bei Beschleunigungsverletzungen der Halswirbelsäule gehen die ärztlichen Meinungen jedoch auseinander. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass auch bei Personen ohne Schleudertrauma häufig Auffälligkeiten an den Ligamenta alaria (Kopfgelenkbänder) festgestellt werden, die nicht zwingend auf ein Trauma hinweisen. Zudem wird auf Schwierigkeiten bei der Interpretation der fMRT-Befunde, insbesondere bei leichteren Verletzungen, hingewiesen.

Das Bundesgericht kommt daher zum Schluss, dass…