Sachverhalt

[B.], geboren am 15. November 1974, erwarb 1993 ein kaufmännisches Diplom. Er absolvierte 1994 seine Rekrutenschule und 1995 eine Unteroffiziers- und eine Offiziersschule. Zwischen diesen Militärdiensten arbeitete er zeitweise als Auslieferungsfahrer. Im November 1995 erklärte das Amt für Gewerbe und Arbeit des Kantons Jura [B.] ab dem 13. November 1995 für nicht vermittlungsfähig aufgrund seines geplanten Militärdienstes vom 22. Januar bis 17. Mai 1996. [B.] erhob Beschwerde gegen diese Entscheidung, die vom Kantonsgericht Jura aufgehoben wurde. Das Amt für Gewerbe und Arbeit des Kantons Jura und das Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit legten daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Erwägungen

Das Bundesgericht entschied, dass [B.] vom 13. November 1995 bis 21. Januar 1996 aufgrund seiner zu eingeschränkten Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittlungsfähig war. Nach Abschluss seiner Offiziersausbildung am 10. November 1995 musste [B.] vom 22. Januar bis 17. Mai 1996…