Sachverhalt

Der Streit betrifft A. A. und B. Ltd, die am 18. Oktober 1994 einen Vertrag über die Herstellung und den Verkauf von Zigaretten unter Lizenz in Kroatien abgeschlossen haben. Die Parteien haben vereinbart, alle Streitigkeiten dem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen, gemäß den Regeln der CNUDCI, und haben das Schweizer Recht als anwendbares Recht gewählt.

Die vertraglichen Beziehungen haben sich ab 1999 verschlechtert, als B. A. vorwarf, nicht genügend Bestellungen für die Belieferung des kroatischen Marktes durchzuführen. Die Parteien haben mehrere Schreiben ausgetauscht, ohne zu einer Einigung zu gelangen, und B. hat schließlich die sofortige Beendigung des Vertrags am 16. Februar 2000 erklärt.

A. hat diese Kündigung vor den kroatischen Gerichten angefochten, die eine einstweilige Anordnung erlassen haben, die B. die Herstellung oder den Vertrieb der in den Verträgen genannten Zigaretten untersagt. A. hat anschließend ein Schiedsverfahren eingeleitet, das zu einem endgültigen Schiedsspruch am 11. März 2003 führte, der sowohl die Klage als auch die Widerklage abwies.

A. hat eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht und geltend gemacht, dass sein Recht auf Anhörung in einem kontradiktorischen Verfahren verletzt worden sei.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde von A. geprüft und festgestellt, dass das Recht auf Anhörung in einem kontradiktorischen Verfahren zwei Aspekte umfasst: das Recht auf Anhörung selbst und das Prinzip der Kontradiktion. Das Bundesgericht hat daran erinnert, dass das Prinzip der Kontradiktion jeder Partei die Möglichkeit garantiert, sich zu den Vorbringen des Gegners zu äußern und die von ihm vorgebrachten Beweise zu prüfen.

Das Bundesgericht hat festgestellt, dass das Schiedsgericht seine Entscheidung auf eine vertragliche Bestimmung (Art. 20 des Vertrags) gestützt hat, die während des Schiedsverfahrens nicht von den Parteien diskutiert worden war. Das Bundesgericht hat angenommen, dass diese Bestimmung nicht von den Parteien angesprochen worden war und das Schiedsgericht die Parteien nicht aufgefordert hatte, sich zu dieser Frage zu äußern.

Das…