Sachverhalt

Die Gemeinde Montreux hat die Revision ihres Nutzungsplans (nPGA) eingeleitet. In diesem Rahmen hat sie zwei Reservezonen in den Sektoren Maula Ferran und La Saussaz geschaffen, um die Überdimensionierung der Bauzone einzudämmen. Mehrere Beschwerdeführer, darunter der Verein A. und das Ehepaar B., haben gegen diese Entscheidungen Beschwerde erhoben.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheissen. Es kam zu dem Schluss, dass die Schaffung dieser Reservezonen allein zum Zweck der Reduzierung der Bauzone ohne weitere Planungsperspektive den Art. 15 und 27 RPG widerspricht. Eine Reservezone kann nämlich nur vorgesehen werden, um die Entscheidungsfreiheit der Planungsbehörden sicherzustellen, nicht aber um die Bauzone bei der Annahme eines neuen Nutzungsplans künstlich zu verringern.

Darüber hinaus hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Sektoren Maula Ferran und Derray la Cor, die der vorherigen Legalisierung einer Detailplanung unterliegen, als bebaubar gelten und bei der Bestimmung der zulässigen Bauzone gemäss Art. 15 RPG berücksichtigt werden müssen. Das kantonale Gericht konnte die Prüfung dieser Sektoren daher nicht auf die spätere Etappe der Annahme der…