Sachverhalt
Am 9. Januar 1980 ordnete der Präsident des Tribunal de première instance von Genf einen Séquester zu Lasten der Société générale de banque S.A. (SGB) für eine Forderung von 30'509'974 Fr. 26, mit Zinsen, an. Die Maßnahme betraf die Vermögenswerte und Guthaben der Schuldnerin bei verschiedenen Bankinstituten in Genf. Die SGB bot ein solidarisches Cautionnement an, das von der Union de banques suisses unterzeichnet wurde, um die freie Verfügung über die gepfändeten Vermögenswerte wiederzuerlangen. Das Office des poursuites akzeptierte das Cautionnement und hob den Séquester auf, der auf den Vermögenswerten und Guthaben der SGB lastete.
Am 24. Juli 1980 erhielt die belgische Gesellschaft Eurosystem hospitalier S.A. eine Séquestre-Verfügung zu Lasten der SPC, die die Forderung der SPC gegen die Union de banques suisses betraf, die aus dem von dieser unterzeichneten Cautionnement resultierte. Das Office des poursuites entschied, die Maßnahme aufzuheben, da sie offensichtlich ein Vermögenswert getroffen hatte, der der Schuldnerin SPC nicht gehörte.
Eurosystem hospitalier S.A. legte Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der Entscheidung des Office des poursuites. Die Aufsichtsbehörde für Betreibungs- und Konkursämter des Kantons Genf wies die Beschwerde ab. Eurosystem hospitalier S.A. legte Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Zuständigkeit des Office des poursuites, die Vollstreckung des Séquesters aufzuheben. Es kam zu dem Schluss, dass das Betreibungsamt nicht zu prüfen hat, ob mögliche Rechte Dritter der Vollstreckung entgegenstehen, sondern dass es ein Verfahren zur Geltendmachung von Rechten einleiten muss. Wenn die betroffenen Vermögenswerte jedoch offensichtlich nicht dem Schuldner gehören, muss das Amt die Séquestre-Verfügung ablehnen.
Das Bundesgericht prüfte auch die Natur und die Wirkungen der in Art. 277 SchKG vorgesehenen Sicherheiten. Es kam zu dem Schluss, dass das von der Union de banques suisses unterzeichnete Cautionnement keine privatrechtlichen Ansprüche des pfändenden…