Sachverhalt

A. ist ein Händler für Ersatzteile von Radios und Fernsehgeräten. Er hat einen Exklusivvertretungsvertrag mit der deutschen Gesellschaft B. für den Verkauf bestimmter Teile in der Schweiz abgeschlossen. Im Gegenzug hat sich A. verpflichtet, sich ausschließlich bei B. zu beliefern. Allerdings hat A. begonnen, sich bei der Gesellschaft C. zu beliefern, zu Preisen, die 40% niedriger sind als die von B. E., ein leitender Angestellter von A., hat von dieser Situation Kenntnis erlangt. Nachdem er einige Tage bei B. verbracht hatte, wurde E. von A. entlassen. E. hat dann B. darüber informiert, dass A. sich in Italien beliefert, was gegen seinen Vertrag verstößt. Das Kantonsgericht Bern hat E. wegen Wirtschaftsspionage verurteilt. E. hat Nichtigkeitsbeschwerde erhoben.

Erwägungen

Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass Art. 273 StGB darauf abzielt, die nationalen Wirtschaftsinteressen zu schützen. Selbst ein Verhalten, das gegen vertragliche Verpflichtungen verstößt, kann geschützt sein, wenn ein berechtigtes Interesse an der Vertraulichkeit besteht. Im vorliegenden Fall stellt…