Sachverhalt

Die tschechische Brauerei Budejovicky Budvar mit Sitz in Ceské Budejovice (Budweis) beansprucht die Rechte an den Herkunftsangaben "Budweiser" und "Budvar", die durch ein bilaterales Abkommen zwischen der Tschechoslowakei (später der Tschechischen Republik) und der Schweiz geschützt sind. Das amerikanische Unternehmen Anheuser-Busch Inc. verwendet ebenfalls die Marke "Budweiser" und die verkürzte Variante "Bud" für sein Bier. Der Streit dreht sich um die Gültigkeit und Verwendung dieser verschiedenen Bezeichnungen in der Schweiz.

Erwägungen

Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der Tschechoslowakei (später der Tschechischen Republik) einen umfassenden Schutz der Herkunftsangaben "Budweiser" und "Budvar" gewährt, die ausschließlich für Produkte aus Budweis reserviert sind. Dieses Abkommen hat Vorrang vor dem Markenrecht und verbietet die Verwendung jeder Bezeichnung, die mit diesen geschützten Herkunftsangaben verwechselt werden könnte, unabhängig davon, ob die Schweizer Verbraucher tatsächlich darüber informiert sind.

Daher wird die Marke "BUD" des amerikanischen Unternehmens als mit den geschützten Herkunftsangaben verwechselbar eingestuft und muss in der Schweiz verboten werden, es sei denn, sie wird mit einem deutlichen Hinweis auf den tschechischen Ursprung…