Sachverhalt
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erhielt mehrere Amtshilfeersuchen der französischen Steuerbehörde (DGFP) zur Überprüfung der Verrechnungspreispolitik der X.-Gruppe. Die DGFP kontrolliert die finanzielle Situation der französischen Gesellschaften der Gruppe und benötigt dafür Informationen über die schweizerischen Konzerngesellschaften, insbesondere zu deren Bilanzen, Betriebsstätten, Erfolgsrechnungen und Besteuerung in der Schweiz.
Die ESTV entsprach den Ersuchen weitgehend, woraufhin die betroffenen schweizerischen Gesellschaften Beschwerde erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht hiess die Beschwerden teilweise gut und schränkte den Informationsaustausch ein. Gegen diese Entscheide erhoben sowohl die ESTV als auch die Gesellschaften Beschwerde beim Bundesgericht.
Erwägungen
Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die von der DGFP verlangten Informationen grundsätzlich als voraussichtlich erheblich für die Überprüfung der Verrechnungspreise innerhalb der Unternehmensgruppe zu betrachten sind. Dazu gehören insbesondere die Bilanzen, Angaben zu den Betriebsstätten und deren Gewinnausscheidung sowie die Erfolgsrechnungen der Gesellschaften.
Auch die Informationen zur Besteuerung der Gesellschaften in der Schweiz, wie das…