Art. 99 BGG

Neue Vorbringen

1 Neue Tatsachen und Beweismittel dürfen nur so weit vorgebracht werden, als erst der Entscheid der Vorinstanz dazu Anlass gibt.
2 Neue Begehren sind unzulässig.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bindung an den vorinstanzlich festgestellten Prozesssachverhalt
    · 14.11.2013 · 1’508 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verantwortlichkeit des Stiftungsrats bei der Vermögensanlage
    · 28.12.2016 · 1’451 Zitierungen
  3. 3
    Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 ff
    · 22.05.2007 · 1’432 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Echte tatsächliche Noven; Wiederaufnahme des Verfahrens
    · 05.10.2007 · 778 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anfechtung eines Prüfungsergebnisses (hier: Masterabschluss im Studium der Rechtswissenschaften) beim Bundesgericht
    · 14.05.2010 · 683 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Unzulässigkeit von Noven bei Geldleistungen der Militär- und Unfallversicherung
    · 17.03.2009 · 536 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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