Sachverhalt
Der Regierungsrat des Kantons Aargau und der WWF Schweiz erhoben Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Genehmigung des Bundesamts für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zum Bau einer militärischen Ausbildungsanlage am Standort Au. Die geplante Anlage sollte aus einem Lehrbecken, einer Manövrierfläche, einem Betriebsgebäude und weiteren Infrastrukturen bestehen. Der Standort Au liegt in einer Geländekammer an der Aare und wurde vom Bundesamt für Betriebe des Heeres und dem Bundesamt für Armeematerial und Bauten ausgewählt. Das Bundesgericht stellte fest, dass der Standort Au einen national bedeutenden Wildtierkorridor durchquert, der eine wichtige Verbindung zwischen Jura, Nordostschweiz und Schwarzwald darstellt. Die Errichtung der Anlage würde den Korridor erheblich beeinträchtigen, auch wenn Schutzmaßnahmen ergriffen werden sollen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass das Interesse an der Landesverteidigung und das Interesse am Naturschutz als gleichwertig zu betrachten sind. Da der Sachplan Waffen- und Schiessplätze den Wildtierkorridor nicht berücksichtigt und der Bundesrat sich nicht klar für den Vorrang der militärischen Interessen ausgesprochen hat, fehlt die erforderliche Grundlage im Sachplan. Daher wurde die Genehmigung für den Bau der Anlage am Standort Au aufgehoben.Erwägungen
Das Bundesgericht führt aus, dass bei widerstreitenden gleichwertigen nationalen Interessen, wie hier dem Interesse der Landesverteidigung und dem Interesse des Naturschutzes, der Entscheid über den Vorrang von der Sachplanbehörde, also dem Bundesrat,…