Sachverhalt

- 1988 erwarb [A.] ein Grundstück, auf dem sich eine Sägerei befand, die er bis 1997 betrieb. - 1999 stellte [A.] einen Baugesuchantrag für zwei Ferienwohnungen in dem Gebäude der Sägerei. Die Behörden verweigerten die Bewilligung. - Anschließend beantragte [A.] den Schutz des Gebäudes und die Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnungen, aber auch diese Gesuche wurden abgelehnt. - [A.] erhob Beschwerde gegen diese Entscheidungen, aber seine Beschwerden wurden von den kantonalen Instanzen abgewiesen.

Erwägungen

- Die vollständige Umwandlung einer nicht mehr zonenkonformen Sägerei in Ferienwohnungen stellt keine teilweise Umnutzung im Sinne von Art. 24c RPG dar. - Eine solche Umnutzung kann auch nicht gestützt auf Art. 43 RPV bewilligt werden, da die in Art. 37a…