Sachverhalt

Der Kanton Schaffhausen führte 2005 ein neues Besoldungssystem ein, bei dem die Löhne der Kindergartenlehrpersonen angehoben wurden. Einige Kindergartenlehrpersonen machten geltend, dass ihre Entlöhnung vor der Systemumstellung geschlechtsspezifisch diskriminierend gewesen sei. Das Obergericht des Kantons Schaffhausen gab ihrer Beschwerde statt und wies den Kanton an, einen diskriminierungsfreien Lohn festzulegen. Der Kanton Schaffhausen erhob daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht hob den Entscheid des Obergerichts auf. Es stellte fest, dass die Kindergartenlehrpersonen ihre Diskriminierung nicht glaubhaft gemacht haben. Dafür wäre ein Vergleich ihrer Entlöhnung mit jener anderer, gleichwertiger Berufe…