Sachverhalt

Die Islamische Republik Iran hat die Sequestration aller Vermögenswerte der Universal Oil Trade Inc. bei der Compagnie Financière Méditerranéenne Cofimed S.A. in Genf für eine Forderung von 106'538'736 Franken mit 5% Zinsen ab dem 19. Februar 1981, entsprechend 53'269'368 US $, erwirkt. Die Sequestration wurde am 13. Mai 1981 vollzogen und betraf den Betrag von 17'813'000 US $ (ca. 45'000'000 Franken der damaligen Zeit). Die Sequestrationsanordnung verpflichtete den Gläubiger, Sicherheiten in Höhe von 2'000'000 Franken zu leisten. Anschließend beantragten der sequestierte Schuldner und Sarakbi die Erhöhung der Kaution, die zunächst auf 5'000'000 Franken und dann auf 10'000'000 Franken angehoben wurde.

Erwägungen

Gemäß der Rechtsprechung können Umstände eintreten, die nach der ursprünglichen Entscheidung eine Erhöhung des vom sequestierenden Gläubiger zu leistenden Sicherheitsbetrags rechtfertigen. So können die unvorhersehbare Dauer eines Verfahrens zur Bestätigung der Sequestration oder eine Wertminderung der Sicherheiten, beispielsweise durch einen Kursrückgang der Fremdwährung oder der hinterlegten Wertpapiere, eine solche Erhöhung rechtfertigen. Diese Erhöhung zielt darauf ab, dem Schuldner eine ausreichende Garantie für den Schaden zu bieten, den der Gläubiger im möglichen Prozess nach Art. 273 SchKG zu ersetzen hätte.

Obwohl die Sequestrationsanordnung nicht anfechtbar ist und Rechtskraft hat, kann der Richter ohne Willkür eine erste Anordnung angesichts neuer Vorträge, die eine neue Sicht der…