Sachverhalt
Am 5. Juli 1988 brach in der Fernmeldezentrale Weissenburg ein Feuer aus, das erhebliche Sachschäden verursachte. Die Schweizerische Eidgenossenschaft (PTT-Betriebe), Eigentümerin der Zentrale, ging davon aus, dass das Feuer durch Arbeiten verursacht worden war, die von Mitarbeitern der Firma X. AG in der Nähe der Zentrale durchgeführt wurden. Die Arbeiten standen unter der Verantwortung von Mario C. und seinem direkten Vorgesetzten Martin B., gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Das Verfahren wurde am 17. Oktober 1991 nach dem Tod von Mario C. eingestellt, während Martin B. am 19. Oktober 1992 freigesprochen wurde.
Anschließend klagte die Schweizerische Eidgenossenschaft (PTT-Betriebe) gegen die Firma X. AG auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung. Das Verfahren wurde auf die Prüfung der von der Beklagten erhobenen Verjährungseinrede beschränkt. Am 15. September 1994 nahm das Bezirksgericht Solothurn-Lebern die Verjährungseinrede an und wies die Klage ab.
Das Kantonsgericht Solothurn, das von der Klägerin angerufen wurde, bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz am 18. Juli 1995. Die Klägerin legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, die vom Bundesgericht abgewiesen wurde.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte, ob die Verjährung des Strafrechts auf die Haftung des Arbeitgebers für Hilfspersonen anwendbar ist. Es kam zu dem Schluss, dass die Anwendung von Art. 60 Abs. 2 des Obligationenrechts (OR) keine vorherige Strafverfolgung oder ein Strafurteil erfordert. Es genügt, wenn eine Straftat begangen wurde.
Das Bundesgericht prüfte auch die Unterscheidung zwischen Organ und Hilfsperson einer juristischen Person. Es kam zu dem Schluss, dass die Organe einer juristischen Person diejenigen sind, die an der Willensbildung der Gesellschaft teilnehmen und eine entsprechende Entscheidungskompetenz haben. Einfache Mitarbeiter, die Aufgaben ohne Entscheidungskompetenz ausführen, werden nicht als Organe betrachtet.
Im vorliegenden Fall kam das Bundesgericht zu dem Schluss, dass Mario C. nicht die Eigenschaft eines Organs…