Sachverhalt

Der Fall betrifft die Firma Von Roll AG, die Kriegsmaterialteile an den Irak ohne Genehmigung geliefert hat. Die Angeklagten, F., G., M. und P., wurden wegen Verletzung des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) angeklagt. Das Verfahren begann 1990, als die Schweizer Behörden entdeckten, dass Kriegsmaterialteile ohne Genehmigung an den Irak geliefert worden waren.

Die Angeklagten bestritten die Anschuldigungen und argumentierten, dass die gelieferten Teile nicht für militärische Zwecke bestimmt waren. Allerdings zeigten die Beweise, dass die in Frage stehenden Teile tatsächlich für militärische Zwecke bestimmt waren und dass die Angeklagten vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hatten.

Erwägungen

I. Einleitung

Das Bundesgericht prüfte die gegen die Angeklagten erhobenen Anschuldigungen und stellte fest, dass die an den Irak gelieferten Teile tatsächlich Kriegsmaterialteile waren. Das Gericht stellte auch fest, dass die Angeklagten vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hatten.

II. Die Verletzung des KMG

Das Gericht prüfte die Bestimmungen des KMG und stellte fest, dass die Angeklagten gegen die Artikel 17 und 19 des KMG verstoßen hatten. Das Gericht stellte auch fest, dass die Angeklagten vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hatten.

III. Die Verantwortlichkeit der…