Sachverhalt

Der Kanton Thurgau betreibt in der Kartause Ittingen ein Kunstmuseum. Die Museumsräume wurden 1983 erstellt und mit Beiträgen des Kantons finanziert. 2011 beauftragte der Regierungsrat die Stiftung Kartause Ittingen, ein Vorprojekt für einen Erweiterungsbau auszuarbeiten. Der Kanton wollte zudem die bestehenden Ausstellungsräume sanieren. Der Grosse Rat genehmigte einen Objektkredit von 4,6 Mio. Franken für die Sanierung. Einige Bürger erhoben Beschwerde gegen diesen Beschluss, da es sich ihrer Meinung nach um eine neue und nicht um eine gebundene Ausgabe handle, die dem Finanzreferendum hätte unterstellt werden müssen.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüft frei, ob der Grosse Rat den Objektkredit zu Recht als gebundene Ausgabe eingestuft hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts gelten Ausgaben dann als gebunden, wenn sie durch einen Rechtssatz prinzipiell und dem Umfang nach vorgeschrieben oder zur Erfüllung der gesetzlich geordneten Verwaltungsaufgaben unbedingt erforderlich sind. Beim Gebäudeunterhalt kommt es auf das Ausmass des Spielraums beim "Ob" und "Wie" an.

Im vorliegenden Fall dient der Objektkredit der umfassenden klimatischen Sanierung und Wärmedämmung der bestehenden Ausstellungsräume des Thurgauer Kunstmuseums. Allerdings ist die Sanierung eng mit dem geplanten…