Sachverhalt
Der 1909 geborene Josef Stössel, Wagenführer bei der SOB, meldete sich 1972 erneut bei der Invalidenversicherung an und ersuchte um medizinische Massnahmen. Die Invalidenversicherung hatte bereits 1964 eine Coxarthrose-Operation am rechten Hüftgelenk übernommen. Der Arzt diagnostizierte eine Gonarthrose rechts und eine schmerzhafte Coxarthrose links. Die Ausgleichskasse lehnte das Gesuch ab, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Josef Stössel erhob Beschwerde und beantragte, die Invalidenversicherung solle die Hüftgelenkoperation nebst Nachbehandlung übernehmen.
Die kantonale Rekursbehörde wies die Beschwerde ab, da die Frage, ob ein Anspruch auf medizinische Massnahmen bestehe, nach der medizinischen Prognose vor der Durchführung des operativen Eingriffs zu beurteilen sei und es nicht feststehe, dass mit einer dauerhaften Verbesserung der Erwerbsfähigkeit zu rechnen sei.
Erwägungen
Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung, dass die Invalidenversicherung medizinische Massnahmen übernimmt, die nicht auf die Behandlung des Leidens an sich, sondern unmittelbar auf die berufliche Eingliederung gerichtet und geeignet sind, die Erwerbsfähigkeit dauernd und wesentlich zu verbessern oder vor wesentlicher Beeinträchtigung zu bewahren.
Das Gericht betont, dass die Abgrenzung zwischen der Behandlung des Leidens an sich und der Eingliederungsmassnahme auf dem Grundsatz beruht, dass die Behandlung einer Krankheit oder einer Verletzung ohne Rücksicht auf die Dauer des Leidens primär in den Aufgabenbereich der Kranken- und Unfallversicherung gehört. Die Invalidenversicherung übernimmt in der Regel nur unmittelbar auf die Beseitigung oder Korrektur stabiler Defektzustände oder Funktionsausfälle gerichtete Vorkehren, sofern sie die Wesentlichkeit und Beständigkeit des angestrebten Erfolges im Sinne des Art. 12 Abs. 1 IVG voraussehen lassen.
Das Gericht stellt fest, dass die Coxarthrose-Operation eine medizinische Eingliederungsmassnahme darstellt, die von der Invalidenversicherung zu übernehmen ist, wenn sie den pathologisch-anatomischen Zustand des Skelettes als Ursache der unphysiologischen…