Sachverhalt

Am 14. Februar 1955 griff eine Gruppe rumänischer Flüchtlinge, bestehend aus Beldeanu, Codrescu, Chirila und Ochiu, die rumänische Botschaft in Bern, Schweiz, an. Der Angriff wurde mit Schusswaffen durchgeführt und führte zum Tod des Botschaftschauffeurs Setu. Die Angeklagten wurden unter anderem wegen politischer Spionage (Art. 272 StGB) angeklagt.

Die Fakten ergaben, dass die Angeklagten die Absicht hatten, vertrauliche Dokumente aus den Archiven der Botschaft zu beschaffen, die mutmaßliche Überwachungsaktivitäten des Botschaftspersonals gegenüber rumänischen Flüchtlingen betrafen. Die Angeklagten suchten auch nach Personen, die in der Botschaft inhaftiert waren, und versuchten, einen Botschaftsmitarbeiter zu entführen.

Das Verfahren bezog sich auf die Frage, ob die Angeklagten im Interesse einer ausländischen Organisation, nämlich der rumänischen Widerstandsbewegung, handelten und ob ihre Aktion als politische Spionage zum Nachteil des Botschaftspersonals anzusehen war.

Erwägungen

Das Gericht prüfte die Elemente der politischen Spionage, wie sie in Artikel 272 StGB definiert sind, und kam zu dem Schluss, dass die Angeklagten im Interesse einer ausländischen Organisation, nämlich der rumänischen Widerstandsbewegung, handelten. Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass die Angeklagten versucht hatten, nicht öffentlich zugängliche Informationen über die mutmaßlichen Überwachungsaktivitäten des Botschaftspersonals zu erhalten.

Das Gericht prüfte auch die Frage der Verlesung vorheriger Aussagen von Zeugen, die nicht persönlich erscheinen konnten, gemäß Artikel 164 Abs. 2 BStP. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Aussagen verlesen werden konnten, auch wenn sie während der polizeilichen Ermittlung und nicht während der…