Sachverhalt
Der Fall betrifft Roger Brandt, einen 1909 geborenen Mann, der 1937 wegen seines anormalen Verhaltens und seiner Psychopathie für unmündig erklärt wurde. Er wurde unter Vormundschaft gestellt und in verschiedenen Einrichtungen tätig. 1951 beantragte er die Aufhebung seiner Vormundschaft, aber sein Antrag wurde abgelehnt. 1952 stellte er einen neuen Antrag und wurde von einem Psychiater untersucht, der zu dem Schluss kam, dass er nicht geisteskrank sei, sondern an einer angeborenen Charakteranomalie litt. Das Gericht entschied, die Vormundschaft durch einen Rechtsbeistand zu ersetzen.
Die wichtigsten Fakten des Falls sind die folgenden
- Roger Brandt wurde 1937 wegen seiner Psychopathie für unmündig erklärt.
- Er wurde unter Vormundschaft gestellt und in verschiedenen Einrichtungen tätig.
- 1951 beantragte er die Aufhebung seiner Vormundschaft, aber sein Antrag wurde abgelehnt.
- 1952 stellte er einen neuen Antrag und wurde von einem Psychiater untersucht.
- Der Psychiater kam zu dem Schluss, dass er nicht geisteskrank sei, sondern an einer angeborenen Charakteranomalie litt.
- Das Gericht entschied, die Vormundschaft durch einen Rechtsbeistand zu ersetzen.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Entscheidung des kantonalen Gerichts und kam zu dem Schluss, dass die Vormundschaft durch einen Rechtsbeistand ersetzt werden musste. Das Gericht befand, dass die angeborene Charakteranomalie von Roger Brandt die Vormundschaft nicht mehr rechtfertigte, aber dass er noch einen Rechtsbeistand benötigte, um seine Angelegenheiten zu verwalten.
Das Gericht befand auch, dass die Entscheidung des kantonalen Gerichts fehlerhaft war, da es zu dem Schluss gekommen war, dass der Psychiater nicht genug Informationen geliefert hatte, um den Ersatz der Vormundschaft durch einen Rechtsbeistand zu…