Sachverhalt

Die Personalvorsorgestiftung [A. AG] (Beschwerdeführerin) stellte am 25. August 2009 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer für die im Jahr 2008 fällig gewordenen Zinsen und Dividenden in der Höhe von insgesamt Fr. 971'819.98.

Die ESTV verweigerte die Rückerstattung von Verrechnungssteuern von Fr. 416'419.85, da die Beschwerdeführerin nicht den vollständigen Erwerb der Beteiligung an der [C. AG] offenzulegen konnte.

Die Beschwerdeführerin führte aus, es sei ihr nicht möglich, den von der ESTV verlangten Vertrag betreffend den vollständigen Erwerb der Beteiligung an der [C. AG] offenzulegen, da er eine Vertraulichkeitsklausel enthalte.

Erwägungen

Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an und prüft die geltend gemachten Vorbringen.

Die ESTV hat zwecks Prüfung des Rückerstattungsanspruches von der Beschwerdeführerin die Vorlage des Aktienkaufvertrages betreffend die Beteiligung an der [C. AG] eingefordert.

Die Beschwerdeführerin ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen mit der Begründung, dies sei ihr aufgrund einer…