Sachverhalt
Parteien:
Beschwerdeführerin: [A. GmbH]
Beschwerdegegnerin: [B.] in Liquidation, vormals [C.]
Gerichte:
Bezirksgericht Einsiedeln (Einzelrichter)
Kantonsgericht Schwyz, Beschwerdekammer
Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung
Datum des Bundesgerichtsentscheids: 11. Mai 2020
Sachverhalt:
Die [A. GmbH] beantragte eine provisorische Rechtsöffnung gegen die [B.] in einer Betreibung. Das Bezirksgericht Einsiedeln wies den Antrag ab, und das Kantonsgericht Schwyz bestätigte diese Entscheidung. Die [A. GmbH] reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Das Verfahren wurde sistiert, nachdem das Konkursamt Altstetten-Zürich mitteilte, dass ein Konkursverfahren über die [B.] eingeleitet worden war. Die Beschwerdeführerin widersprach nicht der Aufhebung der Sistierung und der Abschreibung des Verfahrens.
Erwägungen
Gemäss Art. 206 Abs. 1 SchKG sind hängige Betreibungen mit der Konkurseröffnung von Gesetzes wegen aufgehoben. Dies gilt auch für darauf beruhende Verfahren wie das Rechtsöffnungsverfahren. Die Konkurseröffnung über die Beschwerdegegnerin wurde am 8. August 2019 verfügt, und das Konkursgericht ordnete am 9. September 2019 die Durchführung des summarischen Verfahrens an. Aufgrund dieser Sachlage besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr an der Streitsache.
Das Bundesgericht entscheidet mit summarischer Begründung über die Prozesskosten, wenn ein Rechtsstreit als erledigt…