Art. 123 AHVV

Ordentliche Renten im Ausland

1 Im Ausland wohnende Rentenberechtigte erhalten die Renten durch die Schweizerische Ausgleichskasse. Für im Ausland wohnende Angehörige religiöser Gemeinschaften kann das BSV Ausnahmen vorsehen.
2 Das BSV ordnet die Zuständigkeit für die Auszahlung der Renten an Berechtigte, die nach Eintritt des Versicherungsfalles in die Schweiz zurückkehren.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 15.06.2011 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 15.06.2011 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Versicherungsgericht / 2. Kammer — VBE.2022.171
    VBE.2022.171
    · 26.10.2022 · 0 Zitierungen
  • · 04.07.2018 · 0 Zitierungen

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