Art. 38 AHVV

Veranlagung

1 Werden innert Frist die für die Abrechnung erforderlichen Angaben nicht gemacht oder die Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbeiträge nicht bezahlt, hat die Ausgleichskasse die geschuldeten Beiträge durch eine Veranlagungsverfügung festzusetzen.
2 Die Ausgleichskasse ist berechtigt, die Veranlagungsverfügung auf Grund einer Prüfung der Verhältnisse an Ort und Stelle zu erlassen. Sie kann bei Veranlagungen für das laufende Jahr zunächst von der voraussichtlichen Lohnsumme ausgehen und sie erst nach Jahresende bereinigen.
3 Die Kosten der Veranlagung können den Säumigen auferlegt werden.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 14 Abs. 3 AHVG, Art. 38 AHVV: Veranlagungsverfügung
    · 29.04.1992 · 15 Zitierungen
  2. 2
    Zweckentfremdung bzw
    · 26.09.1996 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    · 08.05.1980 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 25.02.2010 · 4 Zitierungen
  • AHV-Beitragsstatut einer Sexarbeiterin; Beiträge für KTG-Versicherung sind klageweise geltend zu machen, für Erhebung von Beiträgen der kollektiven Unfallversicherung besteht keine Verfügungsbefugnis.
    AB.2024.00065
    · 02.12.2025 · 1 Zitierungen
  • Nachzahlungsverfügung 2017
    VSBES.2019.258
    · 01.10.2019 · 1 Zitierungen

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