Art. 41 AHVV

Rückforderung zuviel bezahlter Beiträge

Wer nicht geschuldete Beiträge entrichtet, kann sie von der Ausgleichskasse zurückfordern. Vorbehalten bleibt die Verjährung gemäss Artikel 16 Abs. 3 AHVG.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rückforderungsrecht des Arbeitnehmers für zu viel bezahlte Beiträge; IK-Berichtigung
    · 06.11.2012 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 02.11.2009 · 2 Zitierungen
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 06.11.2012 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (Beitragspflicht, Wiedererwägung)
    · 15.09.2011 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.