Art. 68 AHVV
Ordentliche Renten
1 Das Anmeldeformular hat alle Angaben zu enthalten, die für die Bemessung der Rente notwendig sind.
2 Die Ausgleichskasse klärt anhand dieser Angaben ab, ob die gesuchstellende Person in der Schweiz Wohnsitz hat oder hatte und lässt durch die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) die individuellen Konten zusammenrufen, prüft die Berechtigung und setzt die Rente fest.
3 Die Rentenverfügung ist den Parteien zuzustellen, insbesondere:
- a. dem Rentenberechtigten persönlich bzw. seinem gesetzlichen Vertreter;
- b. der Person oder der Behörde, die den Rentenanspruch geltend gemacht hat oder welcher die Rente ausbezahlt wird;
- c. dem zuständigen Unfallversicherer, sofern dessen Leistungspflicht berührt ist. d. …
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Berechnung der Altersrente; Anrechnung und Teilung von Erziehungsgutschriften im Fall des ausserehelichen Kindes einer gerichtlich vom Ehemann getrennten Mutter, die die alleinige elterliche Sorge innehat1 Zitierungen
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2Art. 29 Abs. 2 BV: Eröffnung von Rentenverfügungen0 Zitierungen
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