Art. 1a AVIG

1 Das Gesetz will den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz garantieren für Erwerbsausfälle wegen:
  1. a. Arbeitslosigkeit;
  2. b. Kurzarbeit;
  3. c. schlechtem Wetter;
  4. d. Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.
2 Es will drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beitragszeit bei Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen
    · 15.03.2013 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Versicherter Verdienst von Behinderten
    · 31.03.2014 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 30.06.2016 · 14 Zitierungen
  • Weiterbildung
    VSBES.2017.126
    · 04.05.2017 · 5 Zitierungen
  • · 20.08.2013 · 5 Zitierungen

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