Art. 2a AVIG

Freiwillige Beiträge

Schweizer Angestellte eines institutionellen Begünstigten nach Artikel 2 Abs. 1 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 , die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen, können Beiträge bezahlen, sofern sie auf Grund eines Abkommens mit diesem Begünstigten nicht obligatorisch bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung versichert sind.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 1 und 1a Abs. 1 UVV: Zuständiger Unfallversicherer
    · 15.12.2006 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Briefwechsel zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) vom 26
    · 15.03.2007 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 18.07.2014 · 2 Zitierungen
  • Unfallversicherung
    · 02.06.2010 · 2 Zitierungen
  • HWS-Distorsion; Adäquanz gestützt auf BGE 134 V 109 verneint.
    UV.2015.00209
    · 04.04.2016 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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