Art. 2a AVIG
Freiwillige Beiträge
Schweizer Angestellte eines institutionellen Begünstigten nach Artikel 2 Abs. 1 des Gaststaatgesetzes vom 22. Juni 2007 , die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen, können Beiträge bezahlen, sofern sie auf Grund eines Abkommens mit diesem Begünstigten nicht obligatorisch bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung versichert sind.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 1 und 1a Abs. 1 UVV: Zuständiger Unfallversicherer3 Zitierungen
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2Briefwechsel zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) vom 260 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen18.07.2014 · 2 Zitierungen
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Unfallversicherung2 Zitierungen
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HWS-Distorsion; Adäquanz gestützt auf BGE 134 V 109 verneint.0 ZitierungenUV.2015.00209· 04.04.2016 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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