Art. 32 AVIG

Anrechenbarer Arbeitsausfall

1 Ein Arbeitsausfall ist anrechenbar, wenn er:
  1. a. auf wirtschaftliche Gründe zurückzuführen und unvermeidbar ist und b. je Abrechnungsperiode mindestens 10 Prozent der Arbeitsstunden ausmacht, die von den Arbeitnehmern des Betriebes normalerweise insgesamt geleistet werden.
2 Vom anrechenbaren Arbeitsausfall wird für jede Abrechnungsperiode eine vom Bundesrat festgelegte Karenzzeit von höchstens drei Tagen abgezogen.
3 Der Bundesrat regelt für Härtefälle die Anrechenbarkeit von Arbeitsausfällen, die auf behördliche Massnahmen, auf wetterbedingte Kundenausfälle oder auf andere vom Arbeitgeber nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen sind. Er kann für diese Fälle von Abs. 2 abweichende längere Karenzfristen vorsehen und bestimmen, dass der Arbeitsausfall nur bei vollständiger Einstellung oder erheblicher Einschränkung des Betriebes anrechenbar ist.
4 Der Bundesrat bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Betriebsabteilung einem Betrieb gleichgestellt ist.
5 Als Abrechnungsperiode gilt ein Zeitraum von einem Monat oder von vier zusammenhängenden Wochen.
6 Die kantonale Amtsstelle bewilligt Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern nach Artikel 45 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG), während der Stunden, die als anrechenbarer Arbeitsausfall gelten, die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortzusetzen, wenn die Ausbildung der Lernenden nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 31 Abs. 1 lit. b und d, Art. 32 Abs. 1 lit. a, Art. 33 Abs. 1 lit. b AVIG, Art. 51 Abs. 2 AVIV: Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmer öffentlichrechtlicher Institutionen
    · 07.09.1995 · 262 Zitierungen
  2. 2
    Art. 33 Abs. 1 lit. e AVIG
    · 29.06.1993 · 114 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Vom Arbeitgeber nicht zu vertretende andere Umstände
    · 28.06.2002 · 97 Zitierungen
  4. 4
    Dabei gilt es dem besonderen Risikogehalt derartiger Werke insofern Rechnung zu tragen, als an die vorgängigen Erhebungen strenge Anforderungen zu stellen sind. - In casu wurde das trotz entsprechender Vorabklärungen ni…
    · 28.09.1993 · 94 Zitierungen
  5. 5
    Kurzarbeitsentschädigung: normales Betriebsrisiko
    · 01.05.2012 · 62 Zitierungen
  6. 6
    · 13.01.1998 · 46 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeitsentschädigung)
    · 20.12.2017 · 61 Zitierungen
  • · 14.01.2019 · 32 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeitsentschädigung)
    · 24.11.2021 · 29 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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