Art. 62 AVIG

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abgrenzung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht
    · 19.02.2002 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 08.06.2010 · 1 Zitierungen
  • betrifft, wie zum Beispiel Erschliessungen, Enteignungen oder Subventionen (vgl. Rhinow, Verfügung, Verwaltungsvertrag und privatrechtlicher Vertrag, in: Festgabe zum Schweizerischen Juristentag 1985, S. 303). Das Bundesgericht hat Verträge von Bauwilligen mit Gemeinwesen über die Erschliessung von Bauparzellen oder das Mandat an einen Anwalt, für eine unbemittelte Partei tätig zu werden, als öffentlichrechtlich qualifiziert (BGE 113 Ia 69 E. 6
    · 19.02.2002 · 1 Zitierungen
  • Anspruchsberechtigung: Anwendungsgebiet von Art. 23 Abs. 3bis AVIG; Definition arbeitsmarktliche Massnahme; Anrechenbarkeit als Beitragszeit
    AL.2011.00230
    · 16.01.2012 · 0 Zitierungen

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