Art. 28 AVV
Bewilligungspflichtige Formen des Personalverleihs
1 Der Personalverleih ist nur in den Formen der Temporärarbeit und der Leiharbeit bewilligungspflichtig.
2 Betriebe, welche ausschliesslich den Inhaber oder die Mitbesitzer des Betriebs verleihen, sind nicht bewilligungspflichtig.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
2 Zitierungen
-
Forderung aus Arbeitsvertrag (BGer 4A_625/2025 vom 1. Mai 2026)0 ZitierungenZB.2024.11· 28.10.2025 · 0 Zitierungen
-
Personalverleih0 ZitierungenVD.2025.49· 04.09.2025 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.