Art. 28 AVV

Bewilligungspflichtige Formen des Personalverleihs

1 Der Personalverleih ist nur in den Formen der Temporärarbeit und der Leiharbeit bewilligungspflichtig.
2 Betriebe, welche ausschliesslich den Inhaber oder die Mitbesitzer des Betriebs verleihen, sind nicht bewilligungspflichtig.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 11.02.2013 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Forderung aus Arbeitsvertrag (BGer 4A_625/2025 vom 1. Mai 2026)
    ZB.2024.11
    · 28.10.2025 · 0 Zitierungen
  • Personalverleih
    VD.2025.49
    · 04.09.2025 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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