Art. 48a AVV
Lohn- und Arbeitszeitbestimmungen
1 Lohnbestimmungen sind Regelungen über:
- a. den Mindestlohn, dem allfällige Spesen nicht hinzuzurechnen sind; ist kein Mindestlohn vorgeschrieben, gilt der Betriebsdurchschnittslohn; abis. die Spesen;
- b. Lohnzuschläge für Überstunden‑, Schicht‑, Akkord‑, Nacht‑, Sonntags- und Feiertagsarbeit;
- c. den anteilsmässigen Ferienlohn;
- d. den anteilsmässigen 13. Monatslohn;
- e. die bezahlten Feier- und Ruhetage;
- f. die Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung nach Artikel 324a des OR wie infolge Krankheit, Unfall, Invalidität, Militär, Zivilschutz, Zivildienst, Schlechtwetter, Heirat, Geburt, Todesfall, Umzug, Pflege eines kranken Familienangehörigen;
- g. den Prämienanteil an die Krankentaggeldversicherung nach Artikel 324a Abs. 4 OR.
2 Arbeitszeitbestimmungen sind Regelungen über:
- a. die ordentliche Arbeitszeit;
- b. die 5-Tage-Woche;
- c. die Überstunden‑, Nacht‑, Sonntags- und Schichtarbeit;
- d. die Ferien, Frei- und Feiertage;
- e. die Absenzen;
- f. die Ruhezeiten und Pausen;
- g. die Reise- und Wartezeiten.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe; Lohnbuchkontrolle0 Zitierungen
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