Art. 12 BewG

Zwingende Verweigerungsgründe

Die Bewilligung wird auf jeden Fall verweigert, wenn:
  1. a. das Grundstück einer nach diesem Gesetz unzulässigen Kapitalanlage dient;
  2. b. die Fläche grösser ist, als es der Verwendungszweck erfordert;
  3. c. der Erwerber versucht hat, dieses Gesetz zu umgehen;
  4. d. dem Erwerber einer Zweitwohnung im Sinne von Artikel 9 Abs. 1 Bst. c, einer Ferienwohnung oder einer Wohneinheit in einem Apparthotel, seinem Ehegatten, seiner eingetragenen Partnerin oder seinem eingetragenen Partner oder seinen Kindern unter 18 Jahren bereits eine solche Wohnung in der Schweiz gehört;
  5. e. … f. der Erwerb staatspolitischen Interessen widerspricht.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtliche Qualifikation und Zulässigkeit einer Abgabe auf unbewirtschaftete Zweitwohnungen
    · 27.03.2014 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
    · 03.10.2017 · 4 Zitierungen
  • Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
    · 28.09.2017 · 3 Zitierungen
  • Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
    · 10.08.2020 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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