Sachverhalt

Die Gemeinde Silvaplana hat eine jährliche Steuer auf Zweitwohnungen eingeführt. Eigentümer von Zweitwohnungen, die nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden, unterliegen dieser Steuer, die 2 Promille des Steuerwerts der Wohnung beträgt. Die Eigentümer können eine Steuervergünstigung erhalten, wenn sie ihre Wohnung zu touristischen Zwecken nutzen. Mehrere Eigentümer von Zweitwohnungen haben diese Steuer vor kantonalen und Bundesgerichten angefochten.

Erwägungen

Das Bundesgericht betrachtet die Steuer auf Zweitwohnungen als Steuer und nicht als Kausalabgabe. Obwohl sie eine Anreizwirkung hat, ist diese Steuer ein geeignetes Mittel, um das legitime Ziel der Gemeinde zu erreichen, die Nutzung der vorhandenen Zweitwohnungen auf ihrem Gebiet zu verbessern. Die Gemeinde ist befugt, diese Steuer einzuführen, da weder die Bundesinitiative zu den Zweitwohnungen noch der neue Artikel 75b der Bundesverfassung diese Möglichkeit ausschließen. Darüber hinaus bietet das kantonale Recht der Gemeinde eine ausreichende Rechtsgrundlage, um in dieser Angelegenheit zu gesetzgeben. Das Bundesgericht sieht in der Steuer keinen Verstoß…