Art. 106 BGG

Rechtsanwendung

1 Das Bundesgericht wendet das Recht von Amtes wegen an.
2 Es prüft die Verletzung von Grundrechten und von kantonalem und interkantonalem Recht nur insofern, als eine solche Rüge in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; Baubewilligung; Nachbarbeschwerde; Sachurteilsvoraussetzungen (Beschwerdegründe, Legitimation, Beschwerdebegründung)
    · 20.06.2007 · 8’585 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Nichteintreten auf eine ungenügend begründete Beschwerde (Art. 42 Abs. 2 BGG)
    · 19.05.2008 · 5’283 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 1 Abs. 2 IPRG und Art. 5 Nr. 1 Bst. b zweiter Spiegelstrich LugÜ
    · 17.01.2014 · 4’572 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    · 04.04.2014 · 4’383 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anforderungen an die Begründung erhobener Rügen
    · 23.07.2007 · 3’233 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten/subsidiäre Verfassungsbeschwerde auf dem Gebiet der öffentlichen Beschaffungen
    · 10.09.2007 · 2’742 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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