Art. 36 RLRA
Zuweisungsanspruch; Grundsatz
1 Wird vertraglich begründetes Gesamteigentum oder Miteigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe aufgelöst, so kann jeder Mit- oder Gesamteigentümer verlangen, dass ihm das landwirtschaftliche Gewerbe zugewiesen wird, wenn er es selber bewirtschaften will und dafür als geeignet erscheint.
2 Wird vertraglich begründetes Gesamteigentum oder Miteigentum an einem landwirtschaftlichen Grundstück aufgelöst, so kann jeder Mit- oder Gesamteigentümer dessen Zuweisung verlangen, wenn:
- a. er Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist oder über ein solches wirtschaftlich verfügt;
- b. das Grundstück im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich dieses Gewerbes liegt.
3 Zum Schutz des Ehegatten bleiben die Artikel 242 und 243 ZGB vorbehalten.
Leading decisions 3
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
-
1Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zum doppelten Ertragswert4 citations
-
2Landwirtschaftliches Gewerbe; Aufteilung des Miteigentums4 citations
-
32 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
-
2 citations04/23/2014 · 2 citations de
-
2 citations04/17/2008 · 2 citations de
-
Division of the estate1 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.