Art. 36 RLRA

Zuweisungsanspruch; Grundsatz

1 Wird vertraglich begründetes Gesamteigentum oder Miteigentum an einem landwirtschaftlichen Gewerbe aufgelöst, so kann jeder Mit- oder Gesamteigentümer verlangen, dass ihm das landwirtschaftliche Gewerbe zugewiesen wird, wenn er es selber bewirtschaften will und dafür als geeignet erscheint.
2 Wird vertraglich begründetes Gesamteigentum oder Miteigentum an einem landwirtschaftlichen Grundstück aufgelöst, so kann jeder Mit- oder Gesamteigentümer dessen Zuweisung verlangen, wenn:
  1. a. er Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes ist oder über ein solches wirtschaftlich verfügt;
  2. b. das Grundstück im ortsüblichen Bewirtschaftungsbereich dieses Gewerbes liegt.
3 Zum Schutz des Ehegatten bleiben die Artikel 242 und 243 ZGB vorbehalten.

Leading decisions 3

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Anspruch auf Zuweisung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zum doppelten Ertragswert
    · 04/17/2008 · 4 citations Summary
  2. 2
    Landwirtschaftliches Gewerbe; Aufteilung des Miteigentums
    · 01/26/2001 · 4 citations Summary
  3. 3
    Vorkaufsrecht des Pächters; Unzuständigkeit der Verwaltungsbehörden zum Entscheid über privatrechtliche Fragen; Begriff des landwirtschaftlichen Gewerbes; Berücksichtigung von zugepachtetem Land; Art. 7 und 47 BGBB
    · 08/25/2003 · 2 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • 04/23/2014 · 2 citations de
  • 04/17/2008 · 2 citations de
  • Division of the estate
    · 07/16/2015 · 1 citations de

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