Art. 69 BGBB

Unzulässigkeit freiwilliger Versteigerung

Landwirtschaftliches Gewerbe und Grundstücke dürfen nicht freiwillig versteigert werden.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Landwirtschaftliches Gewerbe; Aufteilung des Miteigentums
    · 26.01.2001 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erbteilung / Grundstück
    CP080004
    · 20.04.2018 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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