Art. 69 BGBB
Unzulässigkeit freiwilliger Versteigerung
Landwirtschaftliches Gewerbe und Grundstücke dürfen nicht freiwillig versteigert werden.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Landwirtschaftliches Gewerbe; Aufteilung des Miteigentums0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Erbteilung / Grundstück1 ZitierungenCP080004· 20.04.2018 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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