Art. 89 BGBB
Beschwerde an das Bundesgericht
Letztinstanzliche kantonale Beschwerdeentscheide unterliegen der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach den Artikeln 82–89 des Bundesgerichtsgesetzes vom 17. Juni 2005 .
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Legitimation zur Beschwerde nach Art. 83 Abs. 3 BGBB; Anfechtung einer Erwerbsbewilligung; bäuerliches Bodenrecht - Zwangsvollstreckungsrecht6 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Erwerbsbewilligung nach BGBB10 Zitierungen
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Feststellungsverfügung bez. landwirtschaftliches Gewerbe6 Zitierungen
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6 Zitierungen23.04.2010 · 6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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