Art. 11 BGBM
Anpassung von Rechtsvorschriften
1 Kantone und Gemeinden sowie andere Träger öffentlicher Aufgaben bringen ihre Vorschriften innert zwei Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit diesem in Einklang und erlassen die erforderlichen organisatorischen Bestimmungen.
2 Sie können dazu Empfehlungen der Wettbewerbskommission sowie weiterer Bundesstellen einholen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Bewilligung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs: Art. 2 ÜbBest0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer — WBE.2009.1241 ZitierungenWBE.2009.124· 24.08.2009 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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