Art. 11 BGBM

Anpassung von Rechtsvorschriften

1 Kantone und Gemeinden sowie andere Träger öffentlicher Aufgaben bringen ihre Vorschriften innert zwei Jahren seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit diesem in Einklang und erlassen die erforderlichen organisatorischen Bestimmungen.
2 Sie können dazu Empfehlungen der Wettbewerbskommission sowie weiterer Bundesstellen einholen.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bewilligung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs: Art. 2 ÜbBest
    · 30.05.1997 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer — WBE.2009.124
    WBE.2009.124
    · 24.08.2009 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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