Sachverhalt

Der im Kanton Zürich praktizierende Rechtsanwalt Christoph Häberli stellte beim Obergericht des Kantons Bern ein Gesuch um Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung. Das Obergericht wies das Gesuch "zur Zeit" ab, da Häberli zusätzliche Erfordernisse gemäss bernischer Rechtspraxis (Leumundszeugnis, Auszug aus dem Zentralstrafregister, Befreiung Dritter vom Amts- oder Berufsgeheimnis) nicht erfüllte. Häberli erhob daraufhin staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte, ob die vom Obergericht Bern auferlegten zusätzlichen Anforderungen mit dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BGBM) vereinbar sind. Es kam zum Schluss, dass die Verpflichtung, ein Leumundszeugnis sowie eine Erklärung zur Offenlegung persönlicher Informationen beizubringen, eine unzulässige Beschränkung des freien Marktzugangs nach dem BGBM darstellt. Da Häberli im…