Art. 3 BGBM

Beschränkung des freien Zugangs zum Markt

1 Ortsfremden Anbieterinnen und Anbietern darf der freie Zugang zum Markt nicht verweigert werden. Beschränkungen sind in Form von Auflagen oder Bedingungen auszugestalten und nur zulässig, wenn sie:
  1. a. gleichermassen auch für ortsansässige Personen gelten;
  2. b. zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen unerlässlich sind; und c. verhältnismässig sind.
2 Nicht verhältnismässig sind Beschränkungen insbesondere, wenn:
  1. a. der hinreichende Schutz überwiegender öffentlicher Interessen bereits durch die Vorschriften des Herkunftsortes erreicht wird;
  2. b. die Nachweise und Sicherheiten, welche die Anbieterin oder der Anbieter bereits am Herkunftsort erbracht hat, genügen;
  3. c. zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorgängig die Niederlassung oder der Sitz am Bestimmungsort verlangt wird;
  4. d. der hinreichende Schutz überwiegender öffentlicher Interessen durch die praktische Tätigkeit gewährleistet werden kann, welche die Anbieterin oder der Anbieter am Herkunftsort ausgeübt hat.
3 Beschränkungen, die nach Abs. 1 zulässig sind, dürfen in keinem Fall eine verdeckte Marktzutrittsschranke zu Gunsten einheimischer Wirtschaftsinteressen enthalten.
4 Über Beschränkungen ist in einem einfachen, raschen und kostenlosen Verfahren zu entscheiden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Berufsausübungsbewilligung für ausserkantonale Rechtsanwälte; Kosten des Zulassungsentscheids (Art. 2 ÜbBest
    · 31.08.1998 · 46 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verbot der selbständigen Berufsausübung als Zahnprothetiker; Art. 31 BV; Art. 2 und 4 Binnenmarktgesetz
    · 14.06.1999 · 39 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zulassung einer ausserkantonalen Psychotherapeutin zur selbständigen Berufsausübung im Kanton Zürich nach Massgabe der Vorschriften des Ortes der Erstniederlassung
    · 13.10.2008 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Selbständige Berufsausübung als Heilpraktiker
    · 04.06.1999 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Bewilligung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs: Art. 2 ÜbBest
    · 30.05.1997 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Aufnahme in die kantonale Liste der Anwaltskandidaten
    · 24.09.2008 · 10 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Bewilligung für Wasserinstallationen/Konzessionsgesuch
    · 03.05.2011 · 14 Zitierungen
  • Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung im Gesundheitswesen / Vertrauenswürdigkeit
    · 04.12.2010 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  • 14.07.2009 · 10 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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