Art. 3 BGBM
Beschränkung des freien Zugangs zum Markt
1 Ortsfremden Anbieterinnen und Anbietern darf der freie Zugang zum Markt nicht verweigert werden. Beschränkungen sind in Form von Auflagen oder Bedingungen auszugestalten und nur zulässig, wenn sie:
- a. gleichermassen auch für ortsansässige Personen gelten;
- b. zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen unerlässlich sind; und c. verhältnismässig sind.
2 Nicht verhältnismässig sind Beschränkungen insbesondere, wenn:
- a. der hinreichende Schutz überwiegender öffentlicher Interessen bereits durch die Vorschriften des Herkunftsortes erreicht wird;
- b. die Nachweise und Sicherheiten, welche die Anbieterin oder der Anbieter bereits am Herkunftsort erbracht hat, genügen;
- c. zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit vorgängig die Niederlassung oder der Sitz am Bestimmungsort verlangt wird;
- d. der hinreichende Schutz überwiegender öffentlicher Interessen durch die praktische Tätigkeit gewährleistet werden kann, welche die Anbieterin oder der Anbieter am Herkunftsort ausgeübt hat.
3 Beschränkungen, die nach Abs. 1 zulässig sind, dürfen in keinem Fall eine verdeckte Marktzutrittsschranke zu Gunsten einheimischer Wirtschaftsinteressen enthalten.
4 Über Beschränkungen ist in einem einfachen, raschen und kostenlosen Verfahren zu entscheiden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Berufsausübungsbewilligung für ausserkantonale Rechtsanwälte; Kosten des Zulassungsentscheids (Art. 2 ÜbBest46 Zitierungen
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2Verbot der selbständigen Berufsausübung als Zahnprothetiker; Art. 31 BV; Art. 2 und 4 Binnenmarktgesetz39 Zitierungen
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3Zulassung einer ausserkantonalen Psychotherapeutin zur selbständigen Berufsausübung im Kanton Zürich nach Massgabe der Vorschriften des Ortes der Erstniederlassung29 Zitierungen
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4Selbständige Berufsausübung als Heilpraktiker21 Zitierungen
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5Bewilligung zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs: Art. 2 ÜbBest21 Zitierungen
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6Aufnahme in die kantonale Liste der Anwaltskandidaten10 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Bewilligung für Wasserinstallationen/Konzessionsgesuch14 Zitierungen
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Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung im Gesundheitswesen / Vertrauenswürdigkeit11 Zitierungen
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10 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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