Erwägungen

Am 8. Mai 2007 beantragte Mathieu Blanc, in die Liste der Anwaltspraktikanten des Kantons Waadt eingetragen zu werden, wobei sein zukünftiger Ausbildungsanwalt Nicolas Iynedjian war. Am 31. Mai 2007 wies die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Kantonalen Gerichts Waadt den Antrag von Mathieu Blanc ab, da sein zukünftiger Ausbildungsanwalt nicht berechtigt war, einen Praktikanten im Kanton Waadt auszubilden, da er nicht über die von der Waadtländer Gesetzgebung geforderten fünf Jahre Praxis im Kanton verfügte. Das Verwaltungsgericht Waadt hat die Beschwerde von Mathieu Blanc, Nicolas Iynedjian und der Kanzlei C. gegen den Entscheid der Verwaltungsgerichtsbarkeit teilweise gutgeheißen. Am 22. Oktober 2007 lehnte die Verwaltungsgerichtsbarkeit jedoch erneut die Eintragung von Mathieu Blanc in die Liste der Anwaltspraktikanten des Kantons Waadt ab, da Nicolas Iynedjian nicht über mindestens fünf Jahre Praxis im Kanton Waadt verfügte. Mathieu Blanc, Nicolas Iynedjian und die Wettbewerbskommission haben gegen diesen Entscheid der Verwaltungsgerichtsbarkeit Beschwerde eingelegt.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat die Beschwerden gutgeheißen. Es kam zu dem Schluss, dass das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (BinnenmarktG) parallel zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwälte (BGFA) anwendbar ist und die Kantone ihre Befugnisse in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des BinnenmarktG ausüben müssen.

Laut dem Bundesgericht verstößt die von der Waadtländer Gesetzgebung geforderte Praxis von fünf…